DAV konkretisiert Übergang zu temperaturabgesenktem Asphalt – neue Anforderungen ab 2026
- BRIDGE INDUSTRY CONSULTING

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Der Deutsche Asphaltverband (DAV) hat mit dem Sonderrundschreiben 11/2025 sowie der Handreichung des Koordinierungsausschusses Bitumen (KoA-Bit) die anstehenden Änderungen im Asphaltregelwerk konkretisiert.
Ab dem 01.01.2027 gilt der neue Arbeitsplatzgrenzwert für Bitumendämpfe verbindlich. Bereits im ersten Halbjahr 2026 wird das überarbeitete Technische Regelwerk Asphalt eingeführt. Temperaturabgesenkter Asphalt wird dabei zur Regelbauweise erklärt.
Die Verbände betonen, dass die Umstellung eine strukturierte und abgestimmte Vorgehensweise zwischen Asphaltmischanlagen, Verwendern und Auftraggebern erfordert. Insbesondere die eingeschränkte Möglichkeit, kurzfristig zwischen verschiedenen Temperaturniveaus zu wechseln, macht eine frühzeitige Planung notwendig.
Für Betreiber von Asphaltmischanlagen bedeutet dies, dass prozesssichere, reproduzierbare Abläufe in der Übergangsphase wie auch im Regelbetrieb an Bedeutung gewinnen.
Bridge Industry Consulting unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung in Ihrem Asphaltmischwerk, durch den Einsatz von geeigneten Additivdosieranlagen – praxisnah und regelwerkskonform – mit Fokus auf praxistaugliche Lösungen in der Asphaltproduktion.

Quelle: Deutscher Asphaltverband e.V., Sonderrundschreiben 11/2025, KoA-Bit Handreichung 12/2025




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